Kostenrecht der Anwälte - ein Buch mit 7 Siegeln?

Das Kostenrecht der Rechtsanwälte ist zu kompliziert, um es an dieser Stelle auch nur einigermaßen vollständig und und verständlich darzustellen. Umfangreiche, mehrere 100-Seiten umfassende Spezialkommentare erläutern die rechtlichen Grundlagen des anwaltlichen Kostenrechts, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die frühere BRAGO abgelöst hat.

Unter "Impressum" finden Sie den Link zur Bunderechtsanwaltskammer, auf deren Seite das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zum Download bereit steht. Über die Kosten werden Sie jedoch auch bereits beim ersten telefonischen Kontakt im Wesentlichen von mir informiert.

Deshalb habe ich hier nur einige Fragen herausgegriffen, die erfahrunsggemäß in der Praxis besonders häufig vorkommen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trägt die Versicherung (abzüglich eines etwaigen Eigenanteils) die Kosten, die in einem Gerichtsverfahren anfallen. Die Versicherung trägt eventuell auch die Kosten einer bloßen Beratung in sozialrechtlichen oder familienrechtlichen Streitigkeiten, in aller Regel jedoch nicht die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im außergerichtlichen sozialrechtlichen Verfahren (z.B. Anhörung) oder die Tätigkeit des Anwalts im Widerspruchsverfahren. In welchem Unfang die Versicherung die Kosten trägt, können Sie vorab telefonisch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe - Wo liegt der Unterschied ?

Solange kein Gerichtsprozesses anhängig ist, kommt bei geringem Einkommen und Vermögen Beratungshilfe in Betracht. Diese wird vom Mandanten selbst zuvor beim Amtsgericht beantragt. Wird dort Beratungshilfe bewilligt, erhält der Mandant einen Beratungshilfeschein. Auf Grund dieses Beratungshilfescheins kann der Anwalt die Beratung oder die Vertretung mit der Staatskasse abrechnen, wobei der Mandant nur eine Eigenbeteiligung von 10,00 € selbst zahlen muss. Beratung bedeutet, dass in der Angelegenheit, für die der Beratungshilfeschein ausgestellt wurde, eine mündliche Beratung durch den Anwalt stattfindet. Vertretung bedeutet, dass der Anwalt nicht nur berät, sondern nach außen hin den Mandanten (in der Regel schriftlich) vertritt.

Prozesskostenhilfe wird, wie der Name schon sagt, nur im Rahmen eines Gerichtsprozesses gewährt. Voraussetzung ist, dass der Mandant den Prozess auf Grund seines geringen Einkommens und Vermögens nicht selbst zahlen kann. Im Unterschied zur Beratungshilfe kommt bei der Prozesskostenhilfe hinzu, dass der Prozess Aussicht auf Erfolg bietet. Dies stellt sich jedoch erst im Laufe des Verfahrens heraus, nachdem der Gegner Gelegenheit hatte, seine Argumente vorzubringen. Bis Prozesskostenhilfe bewilligt wird, muss also zuvor vom Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage bereits ausführlich dargelegt werden.

Beratung ohne Beratungshilfeschein ? 60,00 € für 45 Minuten Beratung

Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, Sozialgeld oder Grundsicherung berate ich gegen Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheids in sozialrechtlichen Angelegenheiten und in Scheidungssachen für 60,00 € je angefangene 45 Minuten.

Telefonische Beratung

Gerne berate ich Sie auch telefonisch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich in diesem Fall nur gegen Vorkasse arbeite.